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Oslo-Verträge

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Israelisch-palästinensisches Friedensabkommen 1993Israelisch-palästinensisches Friedensabkommen 1993

Oslo-Verträge, zwischen der PLO und Israel in den Jahren 1993 bis 1995 geschlossene Abkommen über den palästinensische Selbstverwaltung in den von Israel seit 1967 besetzten Gebieten Westjordanland und Gazastreifen. Benannt wurden die Abkommen nach den in Oslo unter norwegischer Vermittlung 1992/93 zustande gekommenen israelisch-palästinensischen Geheimverhandlungen.

Die Oslo-Verträge stellten ein wichtiges Etappenziel im Rahmen des Nahost-Friedensprozesses (siehe Nahostkonflikt) dar, der mit den Verhandlungen von Madrid im Oktober 1991 einsetzte. Am 13. September 1993 unterzeichneten Israel und die Palästinenser in Washington die Osloer Prinzipienerklärung (Declaration of Principles), besiegelt durch einen historischen Handschlag zwischen Jasir Arafat und Itzak Rabin. Die Prinzipienerklärung legte die Rahmenbedingungen und Grundsätze für die (Teil-)Autonomie der Palästinenser in den besetzten Gebieten, zunächst im Gazastreifen und in Jericho, fest und verpflichtete beide Seiten zur Aufnahme von Verhandlungen über den endgültigen Status der Palästinensergebiete. Strittige Detailfragen wie etwa der Status von Ostjerusalem und die Flüchtlingsfrage waren vorerst ausgeklammert worden; sie blieben den Verhandlungen über den Endstatus vorbehalten, die nach einer fünfjährigen Interimsphase abgeschlossen sein und umgesetzt werden sollten.

Ein weiteres Abkommen, das Gaza-Jericho-Abkommen (auch Oslo-I- oder Oslo-A-Abkommen genannt), das am 4. Mai 1994 in Kairo unterzeichnet wurde, konkretisierte den – bisher verzögerten – Abzug der israelischen Truppen aus einem Großteil des Gazastreifens sowie aus Jericho und übertrug für diese Gebiete die Verantwortung in einigen Bereichen der Zivilverwaltung an die Palästinensische Autonomiebehörde. Mit dem Abkommen über den Transfer der Zivilverwaltung im Westjordanland vom 29. August 1994 gingen die Bereiche Kultur und Bildung, Gesundheits- und Sozialfürsorge, direkte Steuern und Tourismus in die Verantwortung der palästinensischen Behörden über. Die Zuständigkeit der Palästinenser für die innere Sicherheit blieb vorerst auf den Gazastreifen und Jericho beschränkt, das gesamte Autonomiegebiet blieb militärisch unter der Oberhoheit der israelischen Armee. Bereits im April 1994 war in Paris ein Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Israel und den Autonomiegebieten geschlossen worden.

Die Unterzeichnung des so genannten Interimsabkommens (auch Oslo-B- oder Oslo-II-Abkommen) am 28. September 1995, das im ägyptischen Taba ausgehandelt worden war, leitete den Beginn der zweiten Autonomiephase ein. Es sah den etappenweisen vollständigen Rückzug der israelischen Truppen aus den palästinensischen Städten und Dörfern im Westjordanland vor (insgesamt etwa 30 Prozent des Westjordanlandes) und unterteilte das Westjordanland in drei Zonen mit abgestuften Kompetenzen für die Palästinenser (Zone A: volle Selbstverwaltung der Palästinenser in zivilen und Sicherheitsangelegenheiten; Zone B; volle zivile Selbstverwaltung, die Sicherheit blieb in israelischer Verantwortung; Zone C: zivile Selbstverwaltung für die palästinensische Bevölkerung). Hebron erhielt einen Sonderstatus. Des Weiteren wurde die Wasserversorgung, die Aufgaben der palästinensischen Polizei und der Zugang zu den heiligen Stätten geregelt. Die PLO verpflichtete sich zudem, alle Artikel aus ihrer Charta zu streichen, die zur Vernichtung Israels aufriefen. Ein weiterer wesentlicher Punkt des Oslo-II-Abkommens behandelte die Wahlen des Palästinensischen Autonomierates, der für die Zeit bis zum Ablauf der Interimsperiode am 4. Mai 1999, fünf Jahre nach Unterzeichnung des Gaza-Jericho-Abkommens, amtieren sollte. Während Arafat den Vertrag als wichtigen Schritt zur Errichtung eines unabhängigen Palästinenserstaates lobte, erklärt der israelische Ministerpräsident Shimon Peres, der Vertrag könne allenfalls zu einer israelisch-palästinensischen Föderation führen.

Im Mai 1996 wurden die so genannten Endstatusverhandlungen aufgenommen. Nach dem Regierungsantritt von Benjamin Netanjahu im Juni 1996 gerieten die Verhandlungen ins Stocken, und die ständige Verzögerung des israelischen Truppenabzugs, Proteste der jüdischen Siedler im Westjordanland sowie zahlreiche Anschläge muslimischer Fundamentalisten drohten den Friedensprozess insgesamt scheitern zu lassen. Am 17. Januar 1997 wurde unter schwierigen Bedingungen schließlich das Hebron-Abkommen unterzeichnet, das den Rückzug der israelischen Truppen aus 80 Prozent der Stadt vorsah, und nach weiteren Stagnationen und langwierigen Verhandlungen kam am 23. Oktober 1998 das Wye-Abkommen zustande, das die Fortsetzung des israelischen Truppenabzugs sowie eine Reihe von Eckpunkten für weitere Verhandlungen festlegte. Die Umsetzung dieses Abkommens wurde allerdings unmittelbar nach Beginn von israelischer Seite wieder ausgesetzt.

Erst die seit Juli 1999 amtierende neue israelische Regierung unter Ehud Barak brachte den Friedensprozess wieder in Gang: Am 4. September 1999 wurde das so genannte Wye II-Abkommen geschlossen, auf dessen Grundlage Israel bis März 2000 (nach erneuten Verzögerungen) seine Truppen aus den im Wye-Abkommen vereinbarten 13,1 Prozent des Westjordanlandes abzog und die Endstatus-Verhandlungen wieder aufgenommen wurden. Das im Wye II-Abkommen festgelegte Datum für den Abschluss der Endstatus-Verhandlungen, der 13. September 2000, verstrich allerdings wieder ohne Ergebnis, und der Ausbruch neuerlicher blutiger Unruhen, der Al-Aksa-Intifada, im Westjordanland und im Gazastreifen Ende September 2000 brachte den Friedensprozess vorerst wieder zum Erliegen. Die Eskalation der Gewalt nach dem Amtsantritt des neuen israelischen Ministerpräsidenten Ariel Sharon im März 2001 und das Scheitern aller Vermittlungsversuche zwischen Israel und den Palästinensern gefährdete zudem das bisher Erreichte; und in der Tat setzte die im März 2002 eingeleitete und im Juni 2002 noch einmal forcierte militärische Besetzung der palästinensischen Autonomiestädte der A-Zone die in den Oslo-Verträgen vereinbarte Autonomieordnung außer Kraft.

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