Suche in Encarta

Windows Live® Suchergebnisse

  • Sicherheitsrat der Vereinten Nationen – Wikipedia

    Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (engl. Abkürzung UNSC), oft auch als Weltsicherheitsrat bezeichnet, ist das mächtigste Organ der Vereinten Nationen.

  • Sicherheitsrat – Wikipedia

    Sicherheitsrat bezeichnet folgende Institutionen: Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) Bundessicherheitsrat (Deutschland) Sicherheitsrat der Russischen Föderation; Deutsch ...

  • Sicherheitsrat - Lexikon

    Lexikon: Sicherheitsrat Vereinte Nationen (UN) Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.

Alle Suchergebnisse anzeigen:
Windows Live® Suchergebnisse

Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

Enzyklopädieartikel

Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (Weltsicherheitsrat), eines der sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen (UN). Der Sicherheitsrat ist das einzige UN-Organ, das nach Kapitel VII der UN-Charta in erwiesenen Fällen von Aggression oder Friedensbruch Zwangsaktionen, von wirtschaftlichen Sanktionen bis zu militärischen Maßnahmen, anordnen kann. Der Sicherheitsrat besteht aus 15 Mitgliedern, von denen fünf einen ständigen Sitz innehaben: die Vereinigten Staaten, Russland, Großbritannien, Frankreich und China (vertreten durch Nationalchina oder Taiwan bis zum 23. November 1971, seitdem durch die Volksrepublik China). Die übrigen Mitglieder werden von der Generalversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt, die auch unterbrochen werden können. Diese Sitze wechseln nach geographischen Gesichtspunkten; fünf Mitglieder werden aus Asien, Afrika und dem Nahen Osten gewählt, zwei aus westlichen Ländern, zwei aus Lateinamerika und eins aus Osteuropa. Den Vorsitz des Rates hat jedes Mitglied jeweils einen Kalendermonat inne, und zwar in der Reihenfolge der Länder nach dem englischen Alphabet.

Nach der UN-Charta trägt der Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Streitigkeiten oder Friedensbruch können von jedem UN-Mitgliedsstaat vor den Sicherheitsrat gebracht werden; Länder, die keine Ratsmitglieder sind, können eingeladen werden, ohne Stimmrecht an der Diskussion teilzunehmen, wenn das in Frage stehende Problem sie betrifft.

Zur Annahme einer Resolution sind neun Jastimmen erforderlich. Bei Entscheidungen in Verfahrensfragen spielt es keine Rolle, von welchen Ratsmitgliedern diese neun Stimmen stammen; bei Sachentscheidungen verhindert jedoch die Gegenstimme eines der fünf ständigen Mitglieder die Annahme jeder Resolution ohne Rücksicht darauf, ob neun Mitglieder dafür gestimmt haben oder nicht. Diese Gegenstimme ist das bekannte Vetorecht der Großmächte, das seit der Gründung der UN einen Streitpunkt darstellt. Besonders seine häufige Anwendung durch die frühere Sowjetunion gab Anlass zu wiederholten Klagen in den UN. 1950 führte diese Praxis der Sowjetunion zur Annahme der Resolution United for Peace (Vereint für den Frieden), die vorsieht, dass die Generalversammlung ein Problem weiterbehandeln kann, wenn der Sicherheitsrat durch ein Veto blockiert ist. Auch Großbritannien, Frankreich, die Vereinigten Staaten und Nationalchina machten Gebrauch von ihrem Vetorecht.

Der Sicherheitsrat schlägt der Generalversammlung außerdem die Aufnahme neuer UN-Mitglieder und die Ernennung eines neuen Generalsekretärs vor, und er wählt zusammen mit der Generalversammlung die Richter des Internationalen Gerichtshofes. Der Rat hat zwei ständige Ausschüsse sowie einen Generalstabsausschuss, der nicht ständig tätig ist, und er kann ad-hoc-Organe bilden.

In diesem Artikel suchen
Druckerfreundliche Version der Seite
Versenden




© 2008 Microsoft